Zu Schuljahresbeginn finden verbindliche Elterngespräche statt.
Die verbindlichen Elterngespräche
Verbindliche Elterngespräche für die 5. Klassen
Ziel ist es ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Elternhaus und Schule herzustellen. Deshalb wird das traditionelle Sprechstundensystem durch individuelle Gespräche zwischen Eltern und Klassenleitung bzw. Co-Klassenleitung erweitert.
Grundgedanken:
- Verbindliche Elterngespräche finden zu Beginn des Schuljahres zwischen Eltern, Klassenleitung und/oder Co-Klassenleitung statt.
- Das dadurch entstandene Vertrauensverhältnis ist Basis für die gemeinsame Zeit an der Realschule.
- Das verbindliche Elterngespräch bringt Informationen über Stärken, Fähigkeiten und Besonderheiten der Kinder; der Fokus liegt dabei nicht auf den Leistungen bzw. dem Verhalten des Kindes. AlsErgebnis zählt nicht die Quantität („Daten sammeln“), sondern das Herstellen des Vertrauensverhältnisses.
- Das verbindliche Elterngespräch ist eine Präventivmaßnahme:
- qualitativ anderer Kontakt zu Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund
- Schule als vertrauenswürdiger Partner von (z.B. allein erziehenden) Eltern in der Erziehungsarbeit
- Initiierung einer evtl. Förderung im Fach Deutsch, kann zu Beginn der Realschullaufbahn angesprochen werden
- Ziel von Eltern und Schule ist der gemeinsame Erziehungsprozess zur Förderung der positiven Entwicklung des Kindes.
Erwartungen an die Eltern:
- Mitgestaltung des schulischen Lebens
- Unterstützung der schulischen Organisation
- Unterstützung der Erziehungsarbeit in der Schule
- Einbringen der Talente und Potentiale der Eltern in das Schulleben
- Einstimmung auf die neue Schulart: Einfordern der Leistungsbereitschaft der Kinder/Aushalten können von Misserfolgen
Erwartungen an die Lehrkräfte:
- Erkennen vom Nutzen informeller Gespräche mit Eltern
- Entwicklung einer „neuen“ Gesprächskultur, die nachhaltig wirkt
- Feedback über die Entwicklung des Kindes
- Talente und Potenziale der Eltern nutzen und annehmen